Informationen dazu finden sich im Kapitel "Krankheitsbilder und Verletzungsmuster"
Bei einer Hypoglykämie sagt die Lehrmeinung wörtlich: "Bei einer Unterzuckerung darf der/die Rettungssanitäter:in Zuckerhaltiges (z.B. Traubenzucker, Zuckergel) verabreichen, sofern der/die Patient:in bei Bewusstsein ist." Nachdem Getränke wie Cola Zucker enthalten, sind sie damit grundsätzlich nicht verboten. Der untere Normwert des Blutzuckers liegt bei 60 mg/dl. Der Warnwert unter 40 mg/dl. Man sollte sich also die Frage stellen, bei welchem Wert einerseits die Gabe von Zuckerhaltigem indiziert ist, aber gleichzeitig keine Notwendigkeit besteht, Zucker auf eine Art zuzuführen, die schnell im Blutkreislauf ankommt. Da sich diese zwei Bedingungen im Rettungsdienst bei Notfallpatienten denknotwendiger Weise ausschließen, wäre die alleinige Gabe von zuckerhaltigen Getränken eine unzureichende Begegnung auf das Krankheitsbild. Die theoretischen Informationen können auf den Seiten 123 und 344 (v2024-01) nachgelesen werden.