FAQ Übersicht

Sanitätshilfe

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Gabe eines Adrenalin Autoinjektors durch RS

Die Handlungsempfehlungen bei einer allergischen Reaktion mit Schwellung der Atemwege können auf Seite 306 nachgelesen werden (v2024-01). Auffallend ist das Fehlen jedweder Erwähnung in der Sanitätshilfe eines Adrenalin Autoinjektors. Dementsprechend gelten für RS die gleichen Maßstäbe wie für einen Ersthelfer. Diese sind auf Seite 53 aufgeführt (v2024-01).

Auch wenn der Injektor für den Patienten verschrieben wurde, ist mehr als eine unterstützende Leistung bei der Gabe für RS nicht zulässig, da die Anwendung nicht so trivial ist, wie sie der Name "Autoinjektor" vermuten lässt. Sinnvoller ist, einen eingewiesenen Angehörigen im unmittelbaren Nahfeld des Patienten um Unterstützung zu bitten.

2026-03-07 16:59
Robert Lehner

Gerätelehre und Sanitätstechnik

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Sauerstoffgabe bei an COPD erkrankten Patienten

Die Sauerstoffgabe ist in der Lehrmeinung im Kapitel "Sanitätstechnik" unter "Maßnahmen Atemwege" zu finden.

Hier ist klar definiert, dass bei allen Notfallpatienten, bei denen eine Indikation zur Sauerstoffgabe vorliegt, generell mit 15l/min O₂ begonnen wird. Damit trifft dies auch auf Patienten zu, die an COPD erkrankt sind. Informationen dazu finden sich in der Mappe auf Seite 155 (v2024-01).

Trivia (nicht prüfungsrelevant)

Warum wird diese Frage gestellt? Im klinischen Bereich bestehen Gefahren (Stichworte Hyperkapnie, CO₂ Retention, Hypoxie-Drive), die sich jedoch nur über einen längeren Zeitraum realisieren. Im präklinischen Kontext sind andere Maßstäbe von Bedeutung. Nach internationalen Guidelines wurde die Sauerstoffgabe von österreichischen RS evaluiert und man ist zu dem Schluss gekommen, dass die zögerliche Sauerstoffgabe das Patientenwohl gefährdet. Nachdem die Kontraindikationen für uns keine Relevanz besitzen, geben wir Notfallpatienten bei Indikation initial immer 15l/min O₂ bis zur Zustandsbesserung, Erreichung des Zielwerts bzw. dauerhaft bei Rettung aus vergifteter Atmosphäre oder Tauchunfällen. Salopp gesagt, sind wir gar nicht lange genug unterwegs, um den Patienten "überzuversorgen", der gegenteilige Fall der Unterversorgung ist nicht nur vielfach wahrscheinlicher, sondern auch vielfach gefährlicher.

2026-03-07 14:49
Robert Lehner

Vorabsaugen von Vakuum-Produkten

Sowohl die Vakuum-Matratze als auch die Vakuum-Schiene, die wir aktuell im Einsatz haben, müssen in keinem Fall vorabgesaugt werden.

Das Vorabsaugen war bei alten Matratzen notwendig, welche kein Kammer-System besaßen. Wäre es damals unterblieben, wäre eine Hügellandschaft entstanden. Mit den aktuellen Matratzen ist es völlig ausreichend, das Vakuum-Produkt auszustreichen. Es wird dringend von einem Vorabsaugen abgeraten, da es die Patientenversorgung unnötig verzögert (CAVE Hypothermie!).

Der einzige Anwendungsfall wäre bei der Vakuum-Beinschiene, wenn ansonsten nicht sichergestellt werden kann, dass bei dem Transfer unter den Patienten die Kügelchen nicht zu viel verschoben werden. Hierbei darf nicht vergessen werden, das Ventil danach zu öffnen, die Luft einströmen zu lassen, das Ventil schließen und dann erst mit dem Anpassen beginnen.

Vorabsaugen ist keine Möglichkeit, auf unwegsamen Gelände zu vakuumieren. In solch einem Fall muss der Patient mit der Schaufeltrage zuerst auf eine geeignete Oberfläche (Trage bietet sich an) transferiert werden.

2026-03-07 16:31
Robert Lehner

In welcher Reihenfolge werden bei der Vakuum-Beinschiene die Gurte geschlossen?

Das Video in der Mappe zeigt das Schließen von distal nach proximal (unten nach oben), während in der Zivildienerausbilung des LV Steiermark die gegenteilige Reihenfolge unterrichtet wird. Nachdem der Hersteller keine Variante vorgibt, sind beide zulässig.

2026-03-07 16:35
Robert Lehner

Wie verwende ich die Rettungsdecke richtig?

Die Aufgabe einer Rettungsdecke ist es, die Strahlungswärme zu reflektieren. Wie die Dicke des Materials vermuten lässt, ist dadurch aber keine Isolation und damit kein Schutz vor Auskühlen gegeben. Daher ist es unerlässlich, darüber eine weitere Decke zu legen. Gemeinsam erfüllen sie den Zweck, den Patienten zumindest für kurze Zeiträume vor einer Unterkühlung zu schützen.

2026-03-07 17:07
Robert Lehner

Krankheitsbilder und Verletzungsmuster

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Einsatz Sauerstoffmaske bei Hyperventilation

Informationen dazu sind im Kapitel "Krankheitsbilder und Verletzungsmuster" zu finden.

Klarerweise besteht bei einer Hyperventilationstetanie ein Fehlen von CO₂ und nicht O₂. In der Lehrmeinung wird wörtlich angeführt: "Der/die Patient:in wird aufgefordert, in sein/ihr T-Shirt, in die eigenen Hände bzw. in ein Plastiksackerl zu atmen. Gegebenfalls kann hierführ auch eine Sauerstoffmaske verwendet werden, ohne dabei Sauerstoff zu applizieren". Die grundsätzliche Frage zur Zulässigkeit ist also klar beantwortet. Diese Information kann auf Seite 312 der Mappe gefunden werden (v2024-01).

Oft tauchte auch schon die Frage auf, ob Sauerstoff aufgedreht werden darf, um durch das Zischen eine weitere beruhigende Wirkung zu erzielen. Wird für die Anwendung eine Maske mit Reservoir verwendet, ist diese je nach Hersteller erst ab 4-6l Durchflussmenge wirkungsvoll. Wenn es dem Zweck dient, durch die Beruhigung eine Zustandsbesserung zu erzielen, spricht also medizinisch nichts gegen ein Aufdrehen auf beispielsweise 2l/min, da eine Applikation von Sauerstoff bei dieser Durchflussmenge nicht stattfindet. Wenn davon auszugehen ist, dass eine Beruhigung auch ohne diese Maßnahme erfolgen wird, ist sie zu unterlassen, da unnötig Sauerstoff verschwendet wird. Ein möglicher Anwendungsfall ist bei Patienten, die nach einem Medikament oder einer Maßnahme verlangen, die ihre Beschwerden augenblicklich lindern, da davon auszugehen ist, dass der zweckfremde Einsatz dieses Medizinprodukts einen Placebo-Effekt auslösen wird.

2026-03-07 16:14
Robert Lehner

Getränkegabe bei drohender Hypoglykämie

Informationen dazu finden sich im Kapitel "Krankheitsbilder und Verletzungsmuster"

Bei einer Hypoglykämie sagt die Lehrmeinung wörtlich: "Bei einer Unterzuckerung darf der/die Rettungssanitäter:in Zuckerhaltiges (z.B. Traubenzucker, Zuckergel) verabreichen, sofern der/die Patient:in bei Bewusstsein ist." Nachdem Getränke wie Cola Zucker enthalten, sind sie damit grundsätzlich nicht verboten. Der untere Normwert des Blutzuckers liegt bei 60 mg/dl. Der Warnwert unter 40 mg/dl. Man sollte sich also die Frage stellen, bei welchem Wert einerseits die Gabe von Zuckerhaltigem indiziert ist, aber gleichzeitig keine Notwendigkeit besteht, Zucker auf eine Art zuzuführen, die schnell im Blutkreislauf ankommt. Da sich diese zwei Bedingungen im Rettungsdienst bei Notfallpatienten denknotwendiger Weise ausschließen, wäre die alleinige Gabe von zuckerhaltigen Getränken eine unzureichende Begegnung auf das Krankheitsbild. Die theoretischen Informationen können auf den Seiten 123 und 344 (v2024-01) nachgelesen werden.

 

2026-03-07 16:47
Robert Lehner

FAQ Plattform

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Verwendung der Plattform und Limitationen ebendieser

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2026-03-07 15:18
Robert Lehner