Informationen dazu sind im Kapitel "Krankheitsbilder und Verletzungsmuster" zu finden.
Klarerweise besteht bei einer Hyperventilationstetanie ein Fehlen von CO₂ und nicht O₂. In der Lehrmeinung wird wörtlich angeführt: "Der/die Patient:in wird aufgefordert, in sein/ihr T-Shirt, in die eigenen Hände bzw. in ein Plastiksackerl zu atmen. Gegebenfalls kann hierführ auch eine Sauerstoffmaske verwendet werden, ohne dabei Sauerstoff zu applizieren". Die grundsätzliche Frage zur Zulässigkeit ist also klar beantwortet. Diese Information kann auf Seite 312 der Mappe gefunden werden (v2024-01).
Oft tauchte auch schon die Frage auf, ob Sauerstoff aufgedreht werden darf, um durch das Zischen eine weitere beruhigende Wirkung zu erzielen. Wird für die Anwendung eine Maske mit Reservoir verwendet, ist diese je nach Hersteller erst ab 4-6l Durchflussmenge wirkungsvoll. Wenn es dem Zweck dient, durch die Beruhigung eine Zustandsbesserung zu erzielen, spricht also medizinisch nichts gegen ein Aufdrehen auf beispielsweise 2l/min, da eine Applikation von Sauerstoff bei dieser Durchflussmenge nicht stattfindet. Wenn davon auszugehen ist, dass eine Beruhigung auch ohne diese Maßnahme erfolgen wird, ist sie zu unterlassen, da unnötig Sauerstoff verschwendet wird. Ein möglicher Anwendungsfall ist bei Patienten, die nach einem Medikament oder einer Maßnahme verlangen, die ihre Beschwerden augenblicklich lindern, da davon auszugehen ist, dass der zweckfremde Einsatz dieses Medizinprodukts einen Placebo-Effekt auslösen wird.